Sonntag, 21. Oktober 2012

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Prof. Dr. Elmar W. Weiler (Rektor)
Mail: rektor@ruhr-uni-bochum.de oder per Web-Formular

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weiler,

ich bin zutiefst beschämt über die hohe Zahl der jährlich durchgeführten Tierversuche an der Ruhr-Universität Bochum, über die geringen Fortschritte beim Tierschutz und den mangelnden Willen des Rektorats, die Einführung fortschrittlicher und humaner Methoden in der Forschung zu etablieren und die Hürden für Tierversuche anzuheben. Im Interesse der Tiere und des Rufs der Ruhr-Universität Bochum als menschlicher, weltoffener und leistungsstarker Bildungs- und Forschungsstandort unterstütze ich die Forderungen der Hochschulgruppe “Animal Academy” und fordere Sie hiermit dazu auf

1. die Abschaffung aller Tierversuche an der Ruhr-Universität Bochum und die Neuausrichtung der medizinischen und wissenschaftlichen Forschung auf innovative, tierversuchsfreie Versuchsmethoden, die als wegweisendes Modell für andere Hochschulen, Unternehmen und Einrichtungen dienen können, mit Nachdruck voranzutreiben.

2. ein klares Bekenntnis zum Ausstieg aus den Tierversuchen in einem Zeitrahmen von maximal fünf Jahren abzugeben, sowie einen konkreten Maßnahmen- und Terminplan zu erarbeiten, an dem der Fortschritt der Ausstiegsbemühungen nachverfolgt werden kann. Die Zahl der zulässigen Tierversuche soll jährlich um 20% reduziert werden, um einen klaren Anreiz zum Umstieg auf tierversuchsfreie Untersuchungsmethoden zu schaffen.

3. Tierversuche, die den Tod des Versuchstieres zur Folge haben, sowie die Durchführung von mehr als einem Versuch an einem einzigen Versuchstier sollen mit sofortiger Wirkung ausnahmslos durch das Rektorat verboten werden.

4. durch entsprechende Einrichtungen und qualifiziertes Personal dafür Sorge zu tragen, dass alle Versuchstiere nach dem jeweiligen Versuch artgerecht gehalten und betreut werden und dass Spätfolgen der Versuche, wie z.B. eine verkürzte Lebenserwartung, psychische Veränderungen, Krebserkrankungen etc. unter Angabe der Todesursache erfasst und dokumentiert werden. Alternativ zu der Nachbetreuung und Pflege der Versuchstiere bis zum Ende ihrer natürlichen Lebenserwartung durch die Einrichtungen der RUB soll eine aktive Vermittlung von Versuchstieren an private Betreuer mit lebenslanger kostenloser tiermedizinischer Nachsorge und Dokumentation durch Einrichtungen der RUB ermöglicht werden.

5. die Hürden für Tierversuche (auch ohne Todesfolge oder anschließende Tötung) mit sofortiger Wirkung deutlich anzuheben und eine Prüfungskommission einzurichten, die über Anträge zur Durchführung von Tierversuchen entscheidet. Ohne Erlaubnis der Prüfungskommission sollen grundsätzlich keine Tierversuche erlaubt werden. Die Prüfungskommission soll mindestens zur Hälfte mit unabhängigen Gutachtern (z.B. Tierärzte) besetzt sein, die nicht der RUB angehören und selbst keine Tierversuche durchführen oder jemals durchgeführt haben oder an der Durchführung von Tierversuchen mit Todesfolge oder anschließender Tötung in irgendeiner Art und Weise beteiligt waren. Mindestens ein(e) Vertreter(in) eines Tierschutzverbandes oder einer Organisation von Tierversuchsgegnern soll als dauerhaftes stimmberechtigtes Mitglied in der Kommission mitarbeiten. Die Kommission soll eine Erlaubnis für Tierversuche grundsätzlich nur dann erteilen dürfen, wenn ein erhebliches gesellschaftliches Interesse an den Versuchsergebnissen einwandfrei nachgewiesen wurde und ein messbarerer Mehrwert mit den Versuchsergebnissen gegenüber dem Stand der Forschung einhergeht, die Fragestellung nicht bereits an anderer Stelle Gegenstand internationaler Forschung war oder voraussichtlich sein wird, es keine Alternative zur Durchführung der Tierversuche gibt und das Wohl der Versuchstiere in der Planung des Versuchsablaufs angemessen berücksichtigt wurde. Tierversuche mit tödlichem Ausgang sollen grundsätzlich nicht mehr erlaubt werden. Ein mehrfacher Einsatz von Versuchstieren soll ebenso verboten werden. Die Kommission hat in jedem Einzelfall eine Begründung ihrer Erlaubnis öffentlich zu machen und eine Einspruchsfrist von 8 Wochen zu gewähren. Entscheidungen der Kommission sind nur gültig, wenn mehr als 50% der stimmberechtigten Kommissionsmitglieder zustimmen, unabhängig vom jeweiligen Anwesenheitsstatus.

5. für alle durchgeführten Tierversuche eine nachträgliche Bewertung des Nutzens der Versuche und der Versuchsergebnisse durch die durchführenden Institute verpflichtend vorzuschreiben. Kann ein Institut regelmäßig keinen langfristigen Nutzen der Versuchsergebnisse nachweisen, sollen diesem Institut generell keine weiteren Tierversuche mehr genehmigt werden.

6. Alle durchgeführten Tierversuche an der RUB sollen per Video protokolliert und veröffentlicht werden.

7. eine Stelle zur Vermittlung von ehemaligen Versuchstieren einzurichten, damit Studenten oder interessierte Bürger diese nach den Versuchen zur Pflege übernehmen können. Die Kosten für die medizinische Nachsorge sind durch die Institute zu tragen, die die jeweiligen Versuche durchgeführt haben. Diese Maßnahme hat neben dem Wohl der Versuchstiere auch die Dokumentation von Spätwirkungen von Medikamenten, Eingriffen etc. zum Ziel, die bei einer sofortigen Tötung der Tiere nach Versuchsende nicht berücksichtigt werden. Zudem sollen die Institute vollumfänglich für die verursachten Kosten aufkommen und entscheiden, ob Tierversuche auf dieser Basis für das jeweilige Forschungsziel überhaupt wirtschaftlich sinnvoll sind.

8. die ergriffenen Maßnahmen, durchgeführten Versuche und Zahlen, das Schicksal der Versuchstiere und der Nutzen der Versuchsergebnisse spätestens bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres in einem jährlichen Tierschutzbericht zu veröffentlichen.

9. die Stelle des Tierschutzbeauftragten künftig durch einen unabhängigen Tierarzt oder Tierpfleger zu besetzen und auf Honorarbasis zu vergüten, wobei die Unabhängigkeit der/des Tierschutzbeauftragten nicht durch die Höhe des Honorars oder die alleinige wirtschaftliche Abhängigkeit hiervon kompromittiert werden darf (der/die Tierschutzbeauftragte muss über eine weitere Einkommensquelle außerhalb der RUB verfügen, die sie/ihn finanziell unabhängig von der RUB macht). Die Besetzung der Stelle des Tierschutzbeauftragten durch Personen, die selbst Tierversuche durchgeführt haben oder an der Durchführung von Tierversuchen beteiligt waren oder in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Instituten oder Lehrstühlen stehen, die Tierversuche durchführen, ist ein Skandal und ist mit sofortiger Wirkung zu unterbinden!

10. die Tötung von Tieren zu Zwecken der Lehre, z.B. im Rahmen von Anatomievorlesungen, mit sofortiger Wirkung ausnahmslos zu untersagen. Statt dessen soll eine Kooperation mit Tierärzten und Tierschutzverbänden etabliert werden, um Haustiere aus privater Haltung, die aufgrund von Krankheit nachweislich aus medizinischen Gründen eingeschläfert werden mussten, mit dem Einverständnis der jeweiligen Tierhalter für Zwecke der Lehre zur Verfügung zu stellen. Ein solches Vorhaben hätte bundesweit Vorbildcharakter.

Ich hoffe auf Ihr verstärktes Engagement. Danke.

Mit freundlichen Grüßen,

Harald Wächter

P.S. 

Eine Anmerkung: Schändest du ein Tier, dann leidet dein Bewusstsein und im weiteren Verlauf auch du, weil du dich durch die Misshandlung des Tieres belastet und somit selbst geschädigt hast.

Wer die Natur schändet, wer den Tieren bewusst Leid zufügt, der wird einst darunter selbst leiden, denn er schändet sich selbst und fügt sich selbst Leid zu, da ein Teil seines Bewusstseins in allen Lebensformen ist, die Essenz aller Lebensformen in ihm, in der Seele des Menschen.


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